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Pädagogische Infos A

Abschlüsse an unserer Schule

Nach dem 10. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:

  1. der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
  2. der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  3. der Erweiterte Sekundarabschluss I.

Nach dem 9. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:

  1. der Hauptschulabschluss
  2. der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen.

    Diese Abschlüsse erhält, wer die genannten Voraussetzungen für den Erwerb erfüllt und in nicht mehr als einem Fach der Abschlussprüfung eine schlechtere Note als „ausreichend“ erreicht.

     

    1. Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

    Den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen (= ausreichende Leistungen) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat. Nicht ausreichende Leistungen in der zweiten Fremdsprache bleiben unberücksichtigt.

     

    1. Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

    Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat. Weitere Bedingungen:

    – 2 E-Kurse mit jeweils ausreichender Leistung

    – befriedigende Leistungen in allen G-Kursen

    – befriedigende Leistungen in zwei Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung

     

    1. Erweiterter Sekundarabschluss I

    Den erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer folgende Bedingungen erfüllt:

    – 3 E-Kurse mit jeweils befriedigender Leistung

    – 1 x 4 in einem weiteren E-Kurs oder 1 x 2 in einem G-Kurs

    – Mindestens im Durchschnitt 3,0 in Pflichtfächern und WPKs ohne Kurseinteilung. In die Berechnung des Durchschnitts dürfen 2 E-Kurse einbezogen werden, wenn in diesen Kursen mindestens die Note 3 erbracht wurde.

    1. Hauptschulabschluss nach Klasse 9:

    Den Hauptschulabschluss erwirbt nach Besuch des 9. Schuljahrgangs, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat. Nicht ausreichende Leistungen in der zweiten Fremdsprache bleiben unberücksichtigt.

    1. Den Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen erwirbt nach Klasse 9, wer die Mindestanforderungen erfüllt hat.

     

    ADAC-Tag

    In Zusammenarbeit mit dem ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) findet für die Schüler*innen des fünften Jahrgangs der sogenannte ADAC-Tag statt. Speziell ausgebildete Moderator*innen vermitteln den jungen Schüler*innen  einprägsam und anschaulich die zentralen Gefahren im Straßenverkehr. So erhalten die Schüler*innen unter anderem spielend Informationen über den Reaktions-, den Brems- und den Anhalteweg. Aber auch das Handy als Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr wird thematisiert.

     

    Adventszauber

    Alle zwei Jahre findet an der Oberschule Northeim der Adventszauber statt. An diesem Tag öffnet die Schule nicht nur für alle Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern ihre Türen. Auch „Ehemalige“, Freunde und Bekannte sind herzlich willkommen. An diesem Nachmittag wird in der Schule ein buntes Programm angeboten: Kekse, Kuchen, Kaffee und Tee werden in der Mensa verkauft, aber auch schöne von den Schüler*innen selbsthergestellte Basteleien können käuflich erworben werden. Beim letzten Adventszauber spielte sogar die Schulband und die Tanz-AG präsentierte eine eigene Chroreographie eines weihnachtlichen Tanzes. Der nächste Adventszauber wird 2025 stattfinden. Wir freuen uns jetzt schon auf dieses Ereignis.

    Das während des Adventszaubers eingenomme Geld wird immer gemäß den Wünschen  der Schüler*innen der Oberschule Northeim verwendet. Das im Dezember 2023 eingenommene Geld wird  genutzt, um eine Überdachung für die Fahrradständer anbringen zu lassen.

          Arbeits- und Sozialverhalten

          In Zeugnissen festgehaltene Bewertungen zum Arbeits- und Sozialverhalten erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen, die sich über den Unterricht hinaus auch auf das Schulleben erstrecken. Diese Bewertungen sind nicht nur bei Schulwechseln von Bedeutung, sondern insbesondere bei der Bewerbung um einen Praktikums- oder Ausbildungsplatz.

          Gemäß dem Erlass „Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen“ (gültig ab 1.6.2017) sind fünf Abstufungen zu unterscheiden:

          Die Abstufungen „D“ und „E“ sind auf dem Zeugnis zu begründen.