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Pädagogische Infos A

Abschlüsse an unserer Schule

Nach dem 10. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:

  1. der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
  2. der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  3. der Erweiterte Sekundarabschluss I.

Nach dem 9. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:

  1. der Hauptschulabschluss
  2. der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen.

    Diese Abschlüsse erhält, wer die genannten Voraussetzungen für den Erwerb erfüllt und in nicht mehr als einem Fach der Abschlussprüfung eine schlechtere Note als „ausreichend“ erreicht.

     

    1. Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

    Den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen (= ausreichende Leistungen) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat. Nicht ausreichende Leistungen in der zweiten Fremdsprache bleiben unberücksichtigt.

     

    1. Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

    Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat. Weitere Bedingungen:

    – 2 E-Kurse mit jeweils ausreichender Leistung

    – befriedigende Leistungen in allen G-Kursen

    – befriedigende Leistungen in zwei Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung

     

    1. Erweiterter Sekundarabschluss I

    Den erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer folgende Bedingungen erfüllt:

    – 3 E-Kurse mit jeweils befriedigender Leistung

    – 1 x 4 in einem weiteren E-Kurs oder 1 x 2 in einem G-Kurs

    – Mindestens im Durchschnitt 3,0 in Pflichtfächern und WPKs ohne Kurseinteilung. In die Berechnung des Durchschnitts dürfen 2 E-Kurse einbezogen werden, wenn in diesen Kursen mindestens die Note 3 erbracht wurde.

    1. Hauptschulabschluss nach Klasse 9:

    Den Hauptschulabschluss erwirbt nach Besuch des 9. Schuljahrgangs, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat. Nicht ausreichende Leistungen in der zweiten Fremdsprache bleiben unberücksichtigt.

    1. Den Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen erwirbt nach Klasse 9, wer die Mindestanforderungen erfüllt hat.

     

    Die Oberschule Northeim