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Pädagogische Infos von A – Z

Arbeits- und Sozialverhalten

In Zeugnissen festgehaltene Bewertungen zum Arbeits- und Sozialverhalten erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen, die sich über den Unterricht hinaus auch auf das Schulleben erstrecken. Diese Bewertungen sind nicht nur bei Schulwechseln von Bedeutung, sondern insbesondere bei der Bewerbung um einen Praktikums- oder Ausbildungsplatz.

Gemäß dem Erlass „Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen“ (gültig ab 1.6.2017) sind fünf Abstufungen zu unterscheiden:

Die Abstufungen „D“ und „E“ sind auf dem Zeugnis zu begründen.

Klassenzeit

Nach einjähriger Probezeit haben sich Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen der Oberschule Northeim entschlossen, aufgrund der vielfältigen positiven Erfahrungen die Klassenzeit in den täglichen Unterricht zu integrieren.

Die Klassenzeit findet von Montag bis Freitag nach der zweiten großen Pause statt und dauert 30 Minuten. Während dieser Zeit werden die Schüler*innen von einer oder zwei ihrer Klassenlehrkräfte unterrichtet. Die Klassenzeit dient aber nicht nur dazu, organisatorische Dinge zu regeln, sondern verfolgt das Ziel, eine vertrauensvolle Atmosphäre zwischen Lehrkräften und Schüler*innen zu schaffen, die sich wiederum positiv auf das Lern- und Arbeitsklima der Klasse auswirkt. Dementsprechend bildet das soziale Lernen – gegenseitige Rücksichtnahme und Fairness, respektvoller Umgang miteinander, Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln, Strategien zur Konfliktlösung, Einübung verschiedener Sozialformen – ein wichtiges Element der Klassenzeit. Die regelmäßig stattfindende Klassenratssitzung ermöglicht den Schüler*innen, wichtige Abläufe und Regeln demokratischen Handelns zu erlernen. Die Klassenzeit bietet aber auch die Chance, klasseninterne Konflikte zeitnah zu besprechen und zu lösen; durch die häufige Doppelbesetzung sind auch Einzelgespräche zwischen Lehrkraft und Schüler*in möglich. Weitere inhaltliche Schwerpunkte können die Aufarbeitung aktueller politischer Ereignisse, aber auch die Vertiefung des Lehrstoffes in einzelnen Unterrichtsfächern oder die Einübung spezifischer Methoden sein. Aber auch der Spaß soll in der Klassenzeit nicht zu kurz kommen, z, B. durch Kooperations- und Gesellschaftsspiele oder die Planung und Durchführung von schulischen Aktionen sowie Projekten.

Abschlüsse an unserer Schule

Nach dem 10. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:

  1. der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
  2. der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  3. der Erweiterte Sekundarabschluss I.

 Nach dem 9. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:

  1. der Hauptschulabschluss
  2. der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen.

    Diese Abschlüsse erhält, wer die genannten Voraussetzungen für den Erwerb erfüllt und in nicht mehr als einem Fach der Abschlussprüfung eine schlechtere Note als „ausreichend“ erreicht.

     

    1. Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

    Den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen (= ausreichende Leistungen) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat. Nicht ausreichende Leistungen in der zweiten Fremdsprache bleiben unberücksichtigt.

     

    1. Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

    Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat. Weitere Bedingungen:

    – 2 E-Kurse mit jeweils ausreichender Leistung

    – befriedigende Leistungen in allen G-Kursen

    – befriedigende Leistungen in zwei Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung

     

    1. Erweiterter Sekundarabschluss I

    Den erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer folgende Bedingungen erfüllt:

    – 3 E-Kurse mit jeweils befriedigender Leistung

    – 1 x 4 in einem weiteren E-Kurs oder 1 x 2 in einem G-Kurs

    – Mindestens im Durchschnitt 3,0 in Pflichtfächern und WPKs ohne Kurseinteilung. In die Berechnung des Durchschnitts dürfen 2 E-Kurse einbezogen werden, wenn in diesen Kursen mindestens die Note 3 erbracht wurde.

    1. Hauptschulabschluss nach Klasse 9:

    Den Hauptschulabschluss erwirbt nach Besuch des 9. Schuljahrgangs, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat. Nicht ausreichende Leistungen in der zweiten Fremdsprache bleiben unberücksichtigt.

    1. Den Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen erwirbt nach Klasse 9, wer die Mindestanforderungen erfüllt hat.

    Äußere Fachleistungsdifferenzierung in Englisch, Mathematik und Deutsch

    Um gezielt auf die individuellen Stärken und Schwächen unserer Schüler*innen eingehen zu können, erfolgt ab dem 6. Schuljahrgang in den Fächern Englisch und Mathematik die Einteilung in G- und E-Kurse. Im 7. Jahrgang erfolgt eine weitere äußere Fachleistungsdifferenzierung in Deutsch. In einem G-Kurs (grundlegendes Niveau) werden die Schüler*innen gemäß den Vorgaben der Hauptschule unterrichtet; in einem E-Kurs (erweitertes Niveau) erfolgt der Unterricht gemäß den  Richtlinien für die Realschule. Der Unterricht in den beiden Kursen unterscheidet sich u. a. hinsichtlich des Lerntempos, des Umfangs des Lehrstoffes und des Schwierigkeitsgrades.

    Die erstmalige Kurseinstufung, die am Ende des 5. Schuljahrgangs erfolgt, und alle weiteren Kurseinteilungen basieren auf den gezeigten Leistungen sowie dem Arbeits- und Sozialverhalten, wobei auch soziale und persönliche Aspekte Berücksichtigung finden. Die Kurszuweisungen erfolgen durch die Fachlehrkräfte in Absprache mit den Klassenlehrkräften. Die Zeugniskonferenzen entscheiden über die verbindliche Zuweisung. Kurswechsel sind am Ende des Schuljahres und des Halbjahres möglich.