Pädagogische Infos K
Klassenfahrten
Klassenfahrten sind Schulveranstaltungen, mit denen definierte Bildungs-und Erziehungsziele verfolgt werden. Bis zu sechs Unterrichtstage in Anspruch genommen werden können in
– den Schuljahrgängen 5 und 6 insgesamt
– den Schuljahrgängen 7 und 8 insgesamt
– dem Schuljahrgang 9
– dem Schuljahrgang 10.
Die Teilnahme an Klassenfahrten ohne Übernachtung ist für die beteiligten Lehrkräfte sowie für die Schüler*innen verbindlich. Die Teilnahme an Klassenfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie Schüler*innen freiwillig. Schüler*innen, die an Fahrten ihrer Klasse oder Gruppe nicht teilnehmen, müssen in dieser Zeit nach Anweisung der Schule andere Unterrichtsveranstaltungen besuchen.
Klassenkonferenz
Schüler*innen sind zum regelmäßigen Besuch der Schule unter Einhaltung der Schulordnung verpflichtet. Verletzen Schüler*innen ihre Pflichten, z. B. durch häufige Unterrichtsstörungen, verbale Beleidigungen und /oder körperliche Auseinandersetzungen mit Mitschüler*innen, können die Klassenlehrer*innen eine Klassenkonferenz einberufen. Hier wird gemeinsam über mögliche Erziehungsmittel und /oder Ordnungsmaßnahmen diskutiert.
Als Erziehungsmittel kommen insbesondere in Betracht:
– Verwarnung (mündliche Rüge)
– Wiederholung nachlässig gefertigter Arbeiten
– Anfertigung zusätzlicher häuslicher Übungsarbeiten
– vorübergehend Einbehalten von Gegenständen,
– Verweisung aus dem Unterrichtsraum während der Unterrichtsstunde
– Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens
– Auferlegung besonderer Pflichten,
– Teilnahme an einer Streitschlichtung
– Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts
– Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen
Die Anordnung von Ordnungsmaßnahmen setzt voraus, dass Erziehungsmittel entweder erfolglos geblieben sind oder als Reaktion auf ein Fehlverhalten im konkreten Fall nicht ausreichen, um den Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen und/oder andere zu schützen. Sie dienen im Gegensatz zu den Erziehungsmaßnahmen in erster Linie dazu, die durch das persönliche Fehlverhalten gefährdete Sicherheit und Ordnung des Schulbetriebs zu gewährleisten und andere vor Schaden zu bewahren.
Ordnungsmaßnahmen sind:
– Ausschluss vom Unterricht in einem oder in mehreren Fächern bis zu drei Monaten
– Überweisung in eine Parallelklasse
– Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform oder, wenn eine solche Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen zu erreichen ist, an eine Schule mit einem der bisherigen Beschulung der Schülerin oder des Schülers entsprechenden Angebot
– Verweisung von der Schule
– Verweisung von allen Schulen.
Klassensprecher*in
An der Oberschule Northeim wird in jeder Klasse ein/e Klassensprecher*in und ein/e Stellvertreter*in gewählt. Ihre Aufgabe ist es, die Belange der Klasse in der Schule zu vertreten. Klassensprecher übernehmen in unserer Schule ein verantwortungsvolles Amt.
Aufgaben innerhalb der Klasse
Innerhalb der Klasse gehört es u. a. zu den Aufgaben der Klassensprecherin/des Klassensprechers:
- Vorschläge und Ideen in die Klasse einzubringen oder aus der Klasse aufzunehmen und weiterzugeben,
- Anregungen aus der Klasse umzusetzen,
- Klassenaktionen zu leiten
Aufgaben außerhalb der Klasse
Die Klassensprecherin/der Klassensprecher sollte u. a.
- Kontakt zu den Klassensprecherinnen oder Klassensprechern der anderen Klassen halten,
- an den SV-Sitzungen teilnehmen,
- Wünsche, Ideen und Kritik der Klasse in die SV einbringen,
- die Klasse über die Ergebnisse der SV informieren.
Klassenzeit
Nach einjähriger Probezeit haben sich Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen der Oberschule Northeim entschlossen, aufgrund der vielfältigen positiven Erfahrungen die Klassenzeit in den täglichen Unterricht zu integrieren.
Die Klassenzeit findet von Montag bis Freitag nach der zweiten großen Pause statt und dauert 30 Minuten. Während dieser Zeit werden die Schüler*innen von einer oder zwei ihrer Klassenlehrkräfte unterrichtet. Die Klassenzeit dient aber nicht nur dazu, organisatorische Dinge zu regeln, sondern verfolgt das Ziel, eine vertrauensvolle Atmosphäre zwischen Lehrkräften und Schüler*innen zu schaffen, die sich wiederum positiv auf das Lern- und Arbeitsklima der Klasse auswirkt. Dementsprechend bildet das soziale Lernen – gegenseitige Rücksichtnahme und Fairness, respektvoller Umgang miteinander, Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln, Strategien zur Konfliktlösung, Einübung verschiedener Sozialformen – ein wichtiges Element der Klassenzeit. Die regelmäßig stattfindende Klassenratssitzung ermöglicht den Schüler*innen, wichtige Abläufe und Regeln demokratischen Handelns zu erlernen. Die Klassenzeit bietet aber auch die Chance, klasseninterne Konflikte zeitnah zu besprechen und zu lösen; durch die häufige Doppelbesetzung sind auch Einzelgespräche zwischen Lehrkraft und Schüler*in möglich. Weitere inhaltliche Schwerpunkte können die Aufarbeitung aktueller politischer Ereignisse, aber auch die Vertiefung des Lehrstoffes in einzelnen Unterrichtsfächern oder die Einübung spezifischer Methoden sein. Aber auch der Spaß soll in der Klassenzeit nicht zu kurz kommen, z, B. durch Kooperations- und Gesellschaftsspiele oder die Planung und Durchführung von schulischen Aktionen sowie Projekten.
Kompetenzanalyse
Die Kompetenzanalyse Profil AC ist ein Verfahren, das in Schulen eingesetzt wird, um die überfachlichen Kompetenzen von Schüler*innen zu erfassen und zu analysieren. „AC“ steht für Assessment-Center, eine Methode, die dazu dient, durch verschiedene Aufgaben und Beobachtungen die Fähigkeiten der Teilnehmenden zu ermitteln.
Bei der Kompetenzanalyse Profil AC für Schüler*innen des 8. bis 10. Jahrgangs geht es darum, die Stärken und Entwicklungsfelder der Jugendlichen zu identifizieren. Das Verfahren wirkt unterstützend, um individuelle Förderpläne zu erstellen und die Berufsorientierung zu fördern. Die Analyse beinhaltet praktische Übungen und Reflexionseinheiten, bei denen die Schüler*innen einzeln oder in Gruppen Aufgaben bearbeiten, die ihre sozialen, persönlichen und methodischen Kompetenzen herausfordern. Die Ergebnisse dieses Übungen werden beobachtet, bewertet und mit den Schüler*innen besprochen, um ihnen ein Feedback zu ihren Kompetenzen zu geben. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält ein Zertifikat, das den Bewerbungsunterlagen hinzugefügt werden kann.
Das Profil AC soll Schüler*innen insbesondere dabei unterstützen, ein besseres Selbstbild ihrer Fähigkeiten zu entwickeln. Dieses Profil kann ebenfalls eine Hilfestellung bieten bei der Vorbereitung auf die Wahl eines passenden Berufs oder weiterführender Bildungswege.
Kurseinteilung
Die äußere Fachleistungsdifferenzierung beginnt für Englisch und Mathematik mit dem 6. Schuljahr, für das Fach Deutsch mit dem 7. Schuljahr. Folgende Kriterien gelten für die Kurszuweisung:
Die Note am Ende des 5. bzw. 6. Schuljahres entscheidet über die Zuweisung zu einem E-Kurs (Erweitertes Niveau gemäß dem Kerncurriculum für die Realschule) oder einem G-Kurs (Grundlegendes Niveau gemäß dem Kerncurriculum der Hauptschule). Der Unterricht in den beiden Kursen unterscheidet sich u. a. hinsichtlich des Lerntempos, des Umfangs des Lehrstoffes und des Schwierigkeitsgrades.
Kurszuweisung und Kurswechsel
Kurszuweisungen erfolgen durch die unterrichtenden Fachlehrkräfte in Absprache mit den Klassenleitungen. In den Zeugniskonferenzen erfolgt die verbindliche Zuweisung. Bei erstmaliger Kurseinteilung und bei einem Kurswechsel werden die Erziehungsberechtigten am Tag der Zeugnisausgabe schriftlich informiert.
Kurswechsel finden jeweils am Ende des Schulhalbjahres statt, wenn aufgrund des Notenbildes Kurswechsel pädagogisch sinnvoll erscheinen. Erziehungsberechtigte bzw. Eltern entscheiden nicht über Kurszuweisungen oder Kurswechsel.